Altersvorsorge – 1. Schicht: Basis-Rente als Fonds-Police

Altersvorsorge – 1. Schicht: Basis-Rente als Fonds-Police**

Die Basis-Rente, auch „Rürup-Rente“ genannt, gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet eine staatlich geförderte Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Als Fonds-Police verbindet sie die steuerlichen Vorteile der Basis-Rente mit den Renditechancen einer fondsgebundenen Versicherung. Einzahlungen können bis zu einem Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden, während die späteren Rentenauszahlungen als Einkommen versteuert werden.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basis-Rente kapitalgedeckt, d. h., die Beiträge fließen in individuell wählbare Fonds. Das bietet die Chance auf höhere Renditen, birgt jedoch auch Risiken durch Marktschwankungen. Die Basis-Rente eignet sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, da sie keine Pflichtversicherung erfordert und hohe Steuervorteile bietet. Wichtig: Sie ist nicht vererbbar, beleihbar oder übertragbar.

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