Altersvorsorge – 2. Schicht: Betriebliche Altersvorsorge + Riester-Rente

Altersvorsorge – 2. Schicht: Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente**

Die 2. Schicht der Altersvorsorge umfasst **staatlich geförderte Zusatzversorgungen**, insbesondere die **betriebliche Altersvorsorge (bAV)** und die **Riester-Rente**.

– **Betriebliche Altersvorsorge (bAV):**
Arbeitgeber bieten Mitarbeitenden die Möglichkeit, Teile ihres Bruttogehalts in eine Altersvorsorge einzuzahlen (Entgeltumwandlung). Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich kann der Arbeitgeber freiwillige Zuschüsse leisten. Die Auszahlung erfolgt meist als Rente im Alter.

– **Riester-Rente:**
Diese private Altersvorsorge wird durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert. Besonders attraktiv ist sie für Familien und Geringverdiener, da sie von Kinderzulagen profitieren können. Beiträge fließen in zertifizierte Produkte wie Rentenversicherungen oder Fonds.

Beide Formen sind ideal, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

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